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Gegenstand des Angebots
1. Die kostenlose LongDrive Reifengarantie ist eine Reifen Zusatzgarantie zur Gewährleistungsgarantie der Reifenhersteller.
2. Die LongDrive Reifengarantie ist eine Zusatzdienstleistung der SAG Schweiz AG für die Endkunden von Garagisten, die Reifen bei Derendinger beziehen.
3. LongDrive Reifengarantie – Garantieumfang
- Schäden durch eingefahrene Nägel oder andere spitze Gegenstände
- Klar erkennbare Reifenschäden durch Randsteinverletzungen
- Vandalismus
4. Erwerb der Garantieleistungen für LongDrive Reifengarantie
- Für die LongDrive Reifengarantie können sich Kunden registrieren, die nach dem 1. März 2010 gleichzeitig mindestens vier neue Reifen für Personenwagen, Offroad- und leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 t erworben haben.
- Die LongDrive Reifengarantie tritt in Kraft, wenn der Kunde sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf der neuen Reifen vollständig und gemäss den vorliegenden Bestimmungen registriert hat.
- Die Anmeldung erfolgt persönlich und namentlich und ist nicht übertragbar.
- Unabdingbare Voraussetzung für die LongDrive Reifengarantie ist der nachweisbare Kauf der Reifen durch den Garagisten bei der Derendinger AG sowie eine datierte Rechnung des Garagisten an den Endkunden. Aus diesem Grund sind die Auftragsnummer der Lieferung an den Garagisten und das Kaufdatum der Reifen durch den Endkunden zwingende Bestandteile für die LongDrive Reifengarantie.
- Die Auftragsnummer dient bei einem Garantieantrag als persönliche Reifengarantie Versicherungsnummer.
- Die LongDrive Reifengarantie ist ab dem Eingang des Bestätigungsmails beim Kunden während 24 Monaten nach dem Kaufdatum gültig. Sie erlischt ohne weitere Ankündigung 24 Monate nach dem Kaufdatum.
- Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit seiner Angaben und ist verantwortlich für die richtige und komplette Daten- und Adresseingabe.
- Der Anspruch auf die LongDrive Reifengarantie endet mit dem Verkauf des angemeldeten Fahrzeugs. Die Garantie ist nicht auf den nachfolgenden Käufer übertragbar.
- Das Angebot steht nur Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein zur Verfügung.
- Berechtigte Kunden, die die LongDrive Reifengarantie nutzen möchten und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen erfüllen, registrieren sich unter www.longdrive.ch. Die Anmeldung kann nur online ausgeführt werden. Mit der Anmeldung für die LongDrive Reifengarantie bestätigt der Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und vollständig anerkannt zu haben. Sobald das Anmeldeformular komplett ausgefüllt und abgesendet wird, erhält der Antragssteller per E-Mail seinen persönlichen LongDrive Reifengarantie-Pass, welchen er ausdrucken oder abspeichern kann.
Kein Anspruch auf die LongDrive Reifengarantie besteht:
- für Kunden, die sich nicht via Internet registrieren
- für Kunden, die keine gültige E-Mail-Adresse angeben
- für Kunden, die unrichtige oder unvollständige Angaben machen
- für Kunden, die sich mehr als 14 Tage nach dem Kauf der Reifen registrieren
- für Kunden, die sich erst nach Schadenseintritt registrieren
- für Reifen, die nicht nachweisbar von der Derendinger bezogen wurden
- für Reifen, bei denen das Kaufdatum nicht belegt werden kann
- für Reifen für Oldtimerfahrzeuge
- für Reifen, die ausserhalb befestigter Strassen und / oder in Renn- oder Wettkampfsituationen eingesetzt werden
- für Reifen für Wohnwagen, Wohnmobile, Anhänger und andere gezogene Fahrzeuge
- für Reifen für Fahrzeuge für gewerbliche Zwecke (z.B. Flotten-, Taxi-, Transport- Bauunternehmungen)
- für Reifenschäden durch Schäden, die auch weitere Teile des Fahrzeuges betreffen
- für ungeeignete Bereifung
- für unsachgemässe oder fahrlässige Montage, Auswuchtung oder Nutzung der Reifen
- Im Fall von schleichendem Druckverlust, von Laufgeräuschen, Vibrationen, Problemen mit der Strassenlage und dem Fahrverhalten
- Im Fall von normaler Abnutzung oder auf Grund grober Fahrlässigkeit des Fahrers bzw. des Fahrzeughalters
5. Bedingungen für die Inanspruchnahme der Angebotsleistungen
Die Mindestprofiltiefe der Reifen muss zum Zeitpunkt des Schadens am ganzen Reifen mindestens und zweifelsfrei 4 mm betragen. Die Garantieleistung umfasst nur den Ersatz des Reifens durch einen fabrikneuen Reifen. Montage, Radwechsel, Ventile, Auswuchten, Gewichte, allfällige Pannenhilfe oder Abschleppkosten sowie alle Folgekosten sind durch die LongDrive Reifengarantie nicht gedeckt. Es erfolgt keine Barauszahlung anstelle eines neuen Reifens bei erfüllter Garantiedeckung.LongDrive Reifengarantie
6. Schadenmeldung und -abwicklung
Die Schadenanmeldung und -Abwicklung erfolgt ausschliesslich über die im LongDrive Reifengarantie-Pass angegebene Garage. Der beanstandete Reifen und der persönliche LongDrive Reifengarantie-Pass müssen der Garage bei einem Garantievorfall vorgezeigt und überlassen werden. Wenn alle Voraussetzungen gemäss LongDrive Reifengarantie und den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt sind, wird ein identischer Reifen (Marke, Typ, Dimension) kostenlos ersetzt. Derendinger liefert den neuen Reifen der Garage innerhalb von 2 Arbeitstagen für den Inhaber des LongDrive Reifengarantie-Passes.
7. Verschiedenes
Die Garantie Zusatzleistungen von LongDrive Reifengarantie beeinträchtigt in keiner Weise die gesetzlichen Garantiebestimmungen, die uneingeschränkt gültig sind. Die LongDrive Reifengarantie kommt nur subsidiär zur gesetzlichen Garantie des Reifenherstellers zum Tragen.
Sollte ein identischer Reifen mit Marke, Typ, Dimension nicht oder nicht mehr verfügbar sein, wird ein identischer Reifen einer anderen Marken als Reifengarantie Ersatz abgegeben.
LongDrive Reifengarantie behält sich vor, das Angebot jederzeit ohne Voranmeldung hinsichtlich Inhalt, Nutzungsbedingungen, Anmeldebedingungen, Gültigkeitsdauer und Angebotsumfang zu ändern.
LongDrive Reifengarantie behält sich vor, das Angebot jederzeit ohne Voranmeldung zurückzuziehen.
Sobald einer der aufgeführten Punkte gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LongDrive Reifengarantie nicht erfüllt sind, kann der Verkäufer oder LongDrive Reifengarantie jederzeit einen Garantieantrag auch ohne Begründung ablehnen.
Gültig ab 1. März 2010
SAG Schweiz AG
Gewerbestrasse 11
CH-6330 Cham